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   VG Berlin, 29.06.2023 - 1 L 230.23 V   

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VG Berlin, 29.06.2023 - 1 L 230.23 V (https://dejure.org/2023,21329)
VG Berlin, Entscheidung vom 29.06.2023 - 1 L 230.23 V (https://dejure.org/2023,21329)
VG Berlin, Entscheidung vom 29. Juni 2023 - 1 L 230.23 V (https://dejure.org/2023,21329)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 1.10

    Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum;

    Auszug aus VG Berlin, 29.06.2023 - 1 L 230.23
    Der Antrag auf Erteilung eines solchen Visums ist als "Minus" in einem auf ein Schengen-Visum gerichteten Antrag mit enthalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 1.10, juris, Rn. 27).

    Angesichts des öffentlichen Interesses an der Verhinderung einer ungesteuerten Einwanderung setzt die Erteilung eines solchen Visums aber voraus, dass wegen des besonderen Schutzes familiärer Beziehungen nach Art. 6 des Grundgesetzes (GG), Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und Art. 7 der EU-Grundrechtecharta (GRCh) die Erteilung eines Besuchsvisums ausnahmsweise trotz der aufgrund begründeter Zweifel an der Rückkehrwilligkeit des Ausländers bestehenden Gefahr für die öffentliche Ordnung erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 1.10, juris, Rn. 29 ff. und Urteil vom 15. November 2011 - 1 C 15.10, juris, Rn. 25).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 37.14

    Besuchsaufenthalt; einheitliches Visum; eingeschränkte gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus VG Berlin, 29.06.2023 - 1 L 230.23
    Dabei handelt es sich um eine komplexe und individuelle Bewertung, für die der prüfenden Behörde nach dem Visakodex ein weiter Beurteilungsspielraum zusteht, weil sie die erforderlichen Landeskenntnisse besitzt und sich vor Ort über die eingereichten Unterlagen und Angaben des Visumantragstellers einen sachkundigen Eindruck verschaffen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 37.14, juris, Rn. 18 unter Bezugnahme auf den EuGH).

    Soweit die behördliche Entscheidung danach auf wertenden Betrachtungen beruht, ist die Kontrolle beschränkt auf die Prüfung, ob die Behörde von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 37.14, juris, Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. November 2014 - OVG 6 B 20.14, juris, Rn. 27).

  • EuGH, 19.12.2013 - C-84/12

    Die Erteilung eines "Schengen-Visums" darf nur aus den ausdrücklich im Visakodex

    Auszug aus VG Berlin, 29.06.2023 - 1 L 230.23
    Es obliegt dabei dem Antragsteller, Unterlagen vorzulegen, anhand derer seine Rückkehrabsicht beurteilt und etwaige Zweifel entkräftet werden können, die u.a. durch die allgemeinen Verhältnisse in seinem Wohnsitzstaat oder allgemein bekannte Migrationsbewegungen zwischen diesem Staat und den Mitgliedstaaten ausgelöst werden können (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - C-84/12, juris, Rn. 64 ff.).
  • BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 15.10

    Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum;

    Auszug aus VG Berlin, 29.06.2023 - 1 L 230.23
    Angesichts des öffentlichen Interesses an der Verhinderung einer ungesteuerten Einwanderung setzt die Erteilung eines solchen Visums aber voraus, dass wegen des besonderen Schutzes familiärer Beziehungen nach Art. 6 des Grundgesetzes (GG), Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und Art. 7 der EU-Grundrechtecharta (GRCh) die Erteilung eines Besuchsvisums ausnahmsweise trotz der aufgrund begründeter Zweifel an der Rückkehrwilligkeit des Ausländers bestehenden Gefahr für die öffentliche Ordnung erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 1.10, juris, Rn. 29 ff. und Urteil vom 15. November 2011 - 1 C 15.10, juris, Rn. 25).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 6 B 20.14

    Ausländer; Iran; Besuchsvisum; Schengenvisum; Rückkehrabsicht; begründete

    Auszug aus VG Berlin, 29.06.2023 - 1 L 230.23
    Soweit die behördliche Entscheidung danach auf wertenden Betrachtungen beruht, ist die Kontrolle beschränkt auf die Prüfung, ob die Behörde von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 37.14, juris, Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. November 2014 - OVG 6 B 20.14, juris, Rn. 27).
  • VG Berlin, 15.01.2024 - 1 K 231.23
    Ein Eilrechtsschutzverfahren der Klägerin auf Erteilung des Besuchsvisums (VG 1 L 230/23 V) ist erfolglos geblieben.

    Gegenüber dem von der Klägerin erfolglos betriebenen Eilrechtsschutzverfahren (VG 1 L 230/23 V) haben sich dazu keine neuen Aspekte ergeben, so dass auf die Begründung des Beschlusses vom 29. Juni 2023 Bezug genommen werden kann.

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